Das Leistungsspektrum von Mayr Vermessung und Sturm Vermessung ist ein umfassendes. Wir arbeiten konstruktiv und zuverlässig und freuen uns auch über außergewöhnliche Anfragen und technische Herausforderungen. Wichtig ist uns nicht nur der technische Aspekt unserer Tätigkeit, sondern auch die soziale und rechtliche Komponente. Gerne beraten wir Sie im Bereich Kataster und Grundbuch und unterstützen Sie lösungsorientiert in Grenzstreitigkeiten mit Ihrem Nachbarn. Kommen Sie vorbei, wir beraten Sie gerne!

Bauvermessung und Tiroler Bauordnung

  • Lage- Höhenplan

    Die sinnvolle Abbildung und Darstellung der Natur bedarf einiger Erfahrung. Wir wissen welche Informationen für die Planung Ihres Bauvorhabens oder Ihres Projektes wichtig sind.

  • Digitales Geländemodell und Schichtenpläne

    Durch die Berechnung eines digitalen Geländemodels – kurz DGM genannt – können Höhenunterschiede bestmöglich abgebildet werden. Zweidimensional werden sie durch Schichtenlinien veranschaulicht, die für Profis und Laien einfach zu interpretieren sind.

  • Verarbeitung von ALS Daten

    Beim Air Borne Laserscanning (ALS) werden Geländepunkte aus Flugzeugen aufgenommen und zu Rasterdaten verarbeitet. Diese können beim Amt der Tiroler Landesregierung erworben werden. Nicht nur der Umgang mit solch großen Datenmengen, sondern auch Ihre Verarbeitung, Verschneidung und Interpretation braucht Wissen und Feingefühl. Richtig eingesetzt sind diese Daten ein Segen für die kostenschonende Projektierung großer Geländeflächen mit mittlerer Genauigkeitsanforderungen.

  • Leitungspläne

    Leitungen - egal ob Kanal, Wasser, Telekom oder Elektroleitungen – sind ein großes Kapital in einer Gemeinde und ihr Verlauf muss nachhaltig dokumentiert werden. Dieses Wissen vereinfacht jede Servicemaßnahme an Leitungen, die Planung von Bauvorhaben und es ermöglicht ein schnelles Handeln bei Störungen.

  • Fassadenaufnahme

    Für die Restaurierung oder den Austausch einer vorhandenen Fassade ist eine genaue Planung erforderlich, die als Grundlage eine detaillierte Darstellung des Ist-Zustandes benötigt.

  • Innenraumaufnahme

    Die Planung von Umbauten bestehender Gebäude bedarf der Darstellung und Dokumentation des erhaltenswerten und umzubauenden Bestandes.

  • Tiroler Bauordnung §31 Lageplan

    Durch die Tiroler Bauordnung ist bestimmt, dass der Einreichung Ihres Bauvorhabens ein Lageplan gemäß §31 beigelegt werden muss. Dieser Plan dient der Kontrolle der Grenzabstände. Voraussetzung dafür sind einerseits gesicherte Grenzen, welche bereits vor der Planung festgelegt werden müssen, und andererseits Geländehöhen. Der TBO §31 Plan schützt Sie vor unliebsamen Überraschungen bei der Bauverhandlung und legt den Grundstein für ein friedliches Zusammenleben mit Ihrem Nachbarn.

  • Tiroler Bauordnung §38(2) Bestätigung Schnurgerüst

    Nach der Tiroler Bauordnung zu planen ist eine Sache, danach zu bauen eine andere. Deshalb will der Gesetzgeber eine Bestätigung, dass vor Baubeginn ein Schnurgerüst durch einen unabhängigen Vermessungsfachmann abgesteckt wurde. Somit werden etwaige Differenzen zum Einreichplan ausgeschlossen.

  • Tiroler Bauordnung §38(3) Bestätigung Bauhöhe

    „Der Bauherr hat der Behörde nach der Fertigstellung der Außenwände eine Bestätigung durch eine befugte Person oder Stelle darüber vorzulegen, dass die Bauhöhen der Baubewilligung entsprechen. Mit dem Aufsetzen der Dachkonstruktion darf erst nach dem Vorliegen dieser Bestätigung begonnen werden. Die jeweils oberste Ziegelreihe bzw. der jeweilige obere Wandabschluss ist auf geeignete Weise deutlich sichtbar zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung darf erst im Zug der weiteren Bauausführung entsprechend dem Baufortschritt entfernt werden.“ Bitte rufen Sie uns an! Gerne kontrollieren wir die Bauhöhe auch kurzfristig und dokumentieren dies für die Behörde.

  • Baubegleitende Vermessung

    Ersparen Sie sich Überraschungen während Ihres Bauvorhabens. Wir begleiten Ihr Bauvorhaben und stecken Ihnen markante Projektpunkte ab und kontrollieren unabhängig Achs- und Höhenpunkte. Auch liefern wir Ihnen stabile Festpunkte, die von der Baufirma für weiterführende Messungen verwendet werden können.

Markscheidertätigkeit

  • Markscheider

    Dipl.-Ing. Norbert Mayr erwarb im Jahre 1986 die Zusatzqualifikation des Markscheiders. Seit Jahrzehnten betreut er Bergbaubetriebe und Schottergruben als verantwortlicher Markscheider in der Umgebung von Kufstein.

  • Projektierung

    Die Grundlage für die Planung und Projektierung von Abbaugebieten und deren Erweiterung bilden Karten über das Planungsgebiet. Darauf aufbauend werden Lagerstättenkundliche Bewertungen und Dokumentationen durchgeführt und die Bergbauberechtigung beantragt. Die Prüfung der Verträglichkeit des Planungsvorhabens für die Umwelt ist ein wichtiger Schritt, ebenso wie die Einbeziehung der Grundstückseigentümer und Anrainer. Erst wenn diese Schritte durchgeführt sind, werden Abbaukarten und Gewinnungsbetriebspläne erstellt.

  • Markscheiderische Kontrollvermessung

    Der Abbau und die Veränderungen im Abbaugebiet werden fortlaufend erfasst und in Karten dargestellt. Diese werden nicht nur für innerbetriebliche Planung benötigt, sondern Bergbaukarten sind auch durch das Mineralrohstoffgesetz und durch die Markscheideverordnung vorgeschrieben. Für die Behörde muss regelmäßig dokumentiert werden, dass der laufende Abbau dem genehmigten Projekt entspricht. Auch die Auswirkungen des Abbaus auf den Fels und den Untergrund müssen ermittelt und überwacht werden

  • Kubaturermittlung

    Das Ergebnis des Abbaus und die Wirtschaftlichkeit des Betriebes lässt sich durch die Kubatur der gewonnenen Mineralien ermitteln. Dieses Volumen von unregelmäßigen Körpern ist mit herkömmlichen Mitteln schwierig zu bestimmen. Die Ermittlung der Kubatur zwischen Urgelände und dem aufgeschütteten bzw. abgetragenen Gelände erfolgt in den meisten Fällen über digitale Geländemodelle. Ein etwaiger Humusabtrag kann bei der Berechnung berücksichtigt werden.

  • Unterstützung bei Behördengängen

    Durch langjährige Erfahrung mit den österreichischen Behörden im Allgemeinen und die Tätigkeit im Bereich Markscheidewesen im Speziellen, unterstütze und berate ich meine Kunden bei aufwendigen Verwaltungsverfahren. Gerne befasse ich mich auch mit Ihrem Anliegen!

Katastrale Vermessung

  • Grundteilungen

    Zur Durchführung einer Grundteilung ist es notwendig den bestehenden Grenzverlauf zu klären, aus dem ein oder mehrere Trennstücke geteilt werden. Die alten und neuen Grenzen müssen in der Natur freigelegt oder neu vermarkt werden. Sind Grundstücke von der beabsichtigten Teilung betroffen, die noch nicht im Grenzkataster enthalten sind und über die keine schriftliche Einigung der Eigentümer im Vermessungsamt hinterlegt ist, so ist eine Grenzbegehung durch einen Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen abzuhalten. Hierfür werden die betroffenen Eigentümer eingeladen und vor Ort die Grenzen gemeinsam besichtigt und festgelegt. Sind sich die Eigentümer über den Grenzverlauf einig, so kommt mit der Unterschrift auf der Zustimmungserklärung ein privatrechtlicher Vertrag zwischen den benachbarten Eigentümern zustande, der protokolliert und in den Plänen dokumentiert wird. Somit ist die Grenze gesichert und auch vor Ersitzung geschützt, wenn das Grundstück in den Grenzkataster eingetragen wird.Die beabsichtigte Teilung wird in einem Teilungsplan dokumentiert. Dies ist eine Vermessungsurkunde, die die alten Grenzen dokumentiert und neue Grundgrenzen und Nutzungen festschreibt. Die Urkunde ist die Grundlage für eine rechtssichernde Eintragung ins Grundbuch.

  • Parzellierung

    Grund und Boden sind nicht vermehrbar und gehören zu den wertvollsten Ressourcen unserer industrialisierten Welt. Es ist ein Gebot der Stunde, damit sorgsam umzugehen. Nur durch Erfahrung und nachhaltige Planung gelingt die optimale Aufteilung und bestmögliche Raumnutzung. Mit Mayr Vermessung gewinnen Sie hochwertige Bauflächen für zufriedene Bauherren.

  • Grenzfeststellung

    Die Grenzfeststellung dient zur rechtlichen Sicherung Ihrer Grundstücksgrenzen. Aufgrund von alten Plänen und Unterlagen wird zusammen mit den Eigentümern im Zuge einer Grenzverhandlung der unkenntlich gewordene Grenzverlauf ermittelt. Wir Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen beraten und begleiten die Eigentümer und vermitteln zwischen ihnen bei dieser Verhandlung.

  • Grenzwiederherstellung und Grenzermittlung

    Bei der Grenzwiederherstellung wird der Grenzverlauf eines im Grenzkataster enthaltenen Grundstücks, über den sich aber die Eigentümer uneinig sind, wiederhergestellt. Eine Grenzermittlung erfolgt bei Grundstücksgrenzen, die noch nicht im Grenzkataster enthalten sind und über deren Verlauf kein Streit besteht. Unter Berücksichtigung alter Unterlagen und Pläne, die am Vermessungsamt archiviert sind, wird der Grenzverlauf zusammen mit den Eigentümern im Zuge einer Grenzverhandlung ermittelt.

  • Gutachten über den Grenzverlauf

    Bei Unklarheiten über den Verlauf der Grenze, speziell wenn alte Unterlagen schwer wiederherstellbar sind oder sich widersprechen, kann die fachliche Hilfe eines IKV in Form eines Gutachtens helfen, Grenzprobleme zu lösen.

  • Schlichtung von Grenzstreitigkeiten

    Grundstücksgrenzen sind mit Emotionen behaftet - oft aufgestaut über Generationen. Wir behandeln Ihr Anliegen mit Feingefühl, lösungsorientiert und unparteiisch. Selbstverständlich darf kein Eigentümer in einem Recht verletzt, eingeschränkt oder übergangen werden, aber auch das friedliche Zusammenleben unter Nachbarn ist ein sehr wichtiger Aspekt, der nicht unterschätzt werden soll!

  • Baulandumlegung

    Bei einer Umlegung sollen aus nicht bebaubaren Einzelgrundstücken Grundstücke geschaffen werden, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind. Dabei schließen sich mehrere Eigentümer zusammen und legen für Ihre gemeinsame Grundfläche eine optimale Erschließung und Aufteilung fest. Durch dieses Verfahren wird der Wert der einzelnen Grundstücke deutlich gesteigert und der Grund und Boden bestmöglich und nachhaltig genutzt. Ein Gewinn für jeden Eigentümer und jede Gemeinde! Wir begleiten und beraten Sie gerne bei diesem Verfahren und sichern Ihnen eine gerechte und faire Abwicklung zu.

  • Servitutsplan

    Lassen Sie Ihr Weg- und Fahrrecht oder sonstige Dienstbarkeiten ins Grundbuch eintragen! Nur so ist gesichert, dass dieses Recht am Grundstück bleibt – unabhängig vom Eigentümer und über Generationen.

  • Vertretung vor Behörden

    Anträge, Formulare und Verwaltungsverfahren - Oft undurchschaubar. Wir Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen sind befugt unsere Kunden vor Behörden zu vertreten und begleiten Ihren Antrag bis zum rechtskräftigen Bescheid. Hilfreiche Informationen finden Sie auch unter www.meingrundstueck.at

Ingenieurgeodäsie

  • Seilbahnvermessung

    Jahrzehntelang begleiten wir nun schon Bergbahnen durch die Weiterentwicklung Ihrer Schigebiete. Vom Bestandsplan und Längenschnitt für die Planung über die Absteckung der Stationen und Stützen bis hin zum Einrichten der Stützen und deren Kontrolle nach Fertigstellung. Auch unterstützen wir Sie gerne bei Seilbahnüberprüfungen und liefern Ihnen die dafür nötigen Unterlagen. Die Planung, die baubegleitende Vermessung und die Kontrolle von Speicherteichen im Schigebiet gehört ebenfalls zu unserem umfassenden Leistungsspektrum.

  • Brückenbau

    Dipl.-Ing. Theresa Maria Mayr übernahm im Jahr 2007 bis zur Fertigstellung im Sommer 2008 die vermessungstechnische Leitung der 1.5 km langen Ny Sandesund Bru in Sarpsborg – heute die drittlängste Brücke Norwegens. Dabei kamen sowohl die Konstruktionsmethoden Freivorbau als auch Vorschubrüstung zum Einsatz. Kontaktieren Sie uns für einen ersten Informationsaustausch. Sie profitieren von unserem Wissen!

  • Deformationsmessung

    Deformationen von Gelände und Bauwerken während eines Bauvorhabens oder durch Veränderungen des Untergrunds können weitreichende Folgen haben! Um diese Folgen abschätzen zu können, ist in einem ersten Schritt die Richtung und die Geschwindigkeit der Bewegung festzustellen. Geologen und Statiker benötigen verlässliche und anschauliche Unterlagen, um klare Aussagen und Prognosen über die Auswirkungen von Deformationen treffen zu können. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass bei Bauvorhaben, bei denen Deformationen erwartet werden oder dokumentiert werden sollen, bereits vor Baubeginn die so genannte „Nullmessung“ durchgeführt werden muss. Diese dient als Vergleichsbasis zu allen folgenden Messungen. Nur so können Veränderungen zuverlässig aufgezeigt werden.

  • Massenermittlung und Profilaufnahme

    Das Volumen von unregelmäßigen Körpern ist mit herkömmlichen Mitteln schwierig zu bestimmen. Die Ermittlung der Kubatur zwischen Urgelände und dem aufgeschütteten bzw. abgetragenen Gelände erfolgt in den meisten Fällen über digitale Geländemodelle. Ein etwaiger Humusabtrag kann bei der Berechnung berücksichtigt werden. Die Darstellung von Profilen dient der besseren Veranschaulichung von Daten und ist für die Planung hilfreich. Individuell fertigen wir für Sie Längs- und Querschnitte an, in einem für Ihr Vorhaben optimalen Maßstab.

  • Baubegleitende Vermessung

    Gerne liefern wir Ihrer Baufirma ein Baustellennetz mit Festpunkten in Lage- und Höhe, die für Vermessungen von Polieren weiterverwendet werden können. Diese sollten allerdings in gewissen Abständen auf Ihre unveränderte Lage und Höhe zueinander und absolut kontrolliert werden. Auch die Absteckung von markanten und entscheidenden Achs- und Höhenpunkten sollten Sie von einem unabhängigen Unternehmen durchführen lassen. Sichern Sie sich ab durch unabhängige Kontrollen während der Bauphase!

Sonstige Leistungen

  • GIS - Geoinformationssystem

    ... sind Informationssysteme zur Erfassung, Bearbeitung, Organisation, Analyse und Präsentation geografischer Daten. Wir unterstützen Sie gerne bei der Verarbeitung, Verknüpfung und Visualisierung großer Datenmengen angepasst an Ihre Bedürfnisse. Auch die Weiterführung und Erfassung neuer Daten ist ein zentraler Punkt bei der Erstellung eines GIS, in dem wir Sie gerne beraten.

  • Ortspläne, Freizeitpläne

    Ein gefragtes Produkt von Mayr Vermessung! Unsere Ortspläne sind sowohl für ortskundige Gemeindebürger als auch für Touristen anschaulich, übersichtlich und verständlich. Durch die Kombination von Plan und Luftbild werden die für den Betrachter relevanten Informationen maßstäblich, fotorealistisch und detailgetreu aufbereitet veranschaulicht. Ob Straßenplan, Bus- und Bahninformation, Gastronomie, Sport- und Freizeitmöglichkeiten für Touristen und Einheimische – Ihre Karte informiert Ihre Zielgruppe. Kommen Sie vorbei und werfen Sie einen Blick auf die zahlreichen Pläne, die wir im Auftrag von diversen Gemeinden und Fremdenverkehrsverbänden angefertigt haben.